Koalitionsvertrag 2021 und was sich im Arbeitsrecht ändert
Mindestlohn, Mini- und Midijobs:
- Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro
- Anstatt 450 Euro darf man bis zu 520 Euro im Minijob verdienen
- Verdienstgrenze bei Midijobs soll auf 1.600 Euro angehoben werden
Befristungen:
- Arbeitsverträge können maximal auf 6 Jahre befristet werden (nur in Ausnahmefällen länger)
- Haushaltsbefristung (Bund als Arbeitgeber) soll abgeschafft werden
Zeitarbeit:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird an Vorgaben des EuGH angepasst
- Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung werden weiterhin als "notwendige Instrumente" gesehen
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz werden noch konsequenter nachverfolgt und bestraft
Arbeitszeit und Homeoffice:
- Am Grundsatz des Acht-Stunden-Tags wird weiterhin festgehalten
- Tageshöchstarbeitszeit soll weiter reguliert werden
- Beschäftigte mit geeigneten Tätigkeiten müssen die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten bekommen
Betriebsrat, Gewerkschaften u. Kirche:
- Betriebsräte dürfen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten
- Online Betriebsratswahlen sollen erprobt werden
- Für Gewerkschaften soll ein digitaler Zugang zu Betrieben geschafft werden
- Das kirchliche Arbeitsrecht soll dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden